Sicherheitsbeauftragte unterstützen als Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsbeauftragte sind unserer Meinung nach Held:innen!

Für ihre Bestellung gibt es rechtliche Grundlagen, nämlich den §22 SGB VII „Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter:innen“ und den §20 DGUV Vorschrift 1 betont die Wichtigkeit der räumlichen, zeitlichen, fachlichen und persönlichen Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Mitarbeiter:innen. Bei Berechnung der genauen, benötigten Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hilft BG – wir sprechen uns generell für mehr Sicherheitsbeauftragte aus.

Sicherheitsfachkräfte sind sehr wichtige Kontaktpersonen für die Sicherheitsbeauftragten und gestalten deren Arbeit maßgeblich mit. Aber wie kannst du Sicherheitsbeauftragte unterstützen als Sicherheitsfachkraft? Das sind unsere Ideen:

  • bei den Sicherheitsbeauftragten vorstellen und Präsenz zeigen
  • Unterstützung anbieten und Rücken stärken
  • Material zur Verfügung stellen
  • Weiterbildung ermöglichen
  • Nachfragen
  • Sicherheitsbeauftragte miteinander vernetzen und einbeziehen (z. B. ASA und Sicherheitsbeauftragte-Tage)