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Sicherheitsbeauftragte unterstützen als Sicherheitsfachkraft

Sicherheitsbeauftragte sind unserer Meinung nach Held:innen!

Für ihre Bestellung gibt es rechtliche Grundlagen, nämlich den §22 SGB VII „Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Mitarbeiter:innen“ und den §20 DGUV Vorschrift 1 betont die Wichtigkeit der räumlichen, zeitlichen, fachlichen und persönlichen Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Mitarbeiter:innen. Bei Berechnung der genauen, benötigten Anzahl der Sicherheitsbeauftragten hilft BG – wir sprechen uns generell für mehr Sicherheitsbeauftragte aus.

Sicherheitsfachkräfte sind sehr wichtige Kontaktpersonen für die Sicherheitsbeauftragten und gestalten deren Arbeit maßgeblich mit. Außerdem können Sicherheitsfachkräfte ihre Sicherheitsbeauftragten unterstützen:

  • bei den Sicherheitsbeauftragten vorstellen und Präsenz zeigen
  • Unterstützung anbieten und Rücken stärken
  • Material zur Verfügung stellen
  • Weiterbildung ermöglichen
  • Nachfragen
  • Sicherheitsbeauftragte miteinander vernetzen und einbeziehen (z. B. ASA und Sicherheitsbeauftragte-Tage)